Nutzungsbedingungen
Fassung vom 2026-10-05
1. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform RevReach (https://revreach.app), betrieben von Luca Martini, Planeggerstraße 57c, 82110 Germering („wir“).
- RevReach richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Bei der Registrierung bestätigst du das. Verbraucher dürfen die Plattform nicht nutzen.
- Nutzer sind entweder App-Anbieter (Anbieter von Apps mit Abonnements oder In-App-Käufen) oder Creator (Personen oder Unternehmen, die Inhalte auf eigenen Kanälen veröffentlichen).
- Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
2. Unsere Leistungen
- Wir stellen eine Plattform bereit, auf der App-Anbieter Partnerschaftsangebote veröffentlichen und Creator sich darauf bewerben können. Dazu gehören: Anzeige verifizierter Kennzahlen, Vertragserstellung, Zuordnung von Käufen zu Creatorn, Abrechnung, Gutschriften, Rechnungen sowie Einzug und Auszahlung über einen Zahlungsdienstleister.
- Partnerschaftsverträge kommen ausschließlich zwischen App-Anbieter und Creator zustande. Wir sind nicht Vertragspartei, nicht Vertreter einer Seite und schulden weder Leistungen des Creators noch Zahlungen des App-Anbieters.
- Wir schulden keinen wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Zahl von Bewerbungen, Partnerschaften, Nutzern oder Umsätzen.
- Konditionswünsche der Creator und Anforderungen der App-Anbieter dienen der Orientierung und dem Abgleich in der Suche; sie binden niemanden. Vertragsinhalt wird nur, was im Partnerschaftsvertrag steht. Vorlagen und Empfehlungen (z. B. ein Richtwert für das Fixum) sowie Beispielrechnungen zum Erlösmodell einer App (z. B. Betrag je Abonnent) sind unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der angegebenen Zahlen und offen gelegter Annahmen, keine Beratung und keine Zusage.
- Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit an.
3. Registrierung und Konto
- Für Bewerbungen, Angebote und Partnerschaften ist ein Konto nötig; ansehen kannst du Apps und Creator-Profile auch ohne. Das Konto entsteht per E-Mail und Passwort oder über die Anmeldung mit Google oder Apple. Mit dem Klick auf „Konto erstellen“ bzw. „Mit Google/Apple fortfahren“ bestätigst du, dass du mindestens 18 Jahre alt bist und als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelst, und nimmst diese Bedingungen an; wir speichern den Zeitpunkt.
- Deine Angaben müssen wahr und vollständig sein; Änderungen trägst du unverzüglich nach.
- Ein Konto kann als Creator und als App-Anbieter genutzt werden; über den Schalter „Creator / App“ wechselst du den Bereich. Partnerschaften mit einer eigenen App sind ausgeschlossen. Jede Person bzw. jedes Unternehmen darf nur ein Konto führen. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch informierst du uns sofort.
- Ein Anspruch auf Registrierung oder Freigabe einer App besteht nicht.
4. Pflichten der App-Anbieter
- Du versicherst, die Rechte an der eingetragenen App zu haben, und dass die App sowie deine Angaben geltendem Recht und den Regeln der jeweiligen Stores entsprechen.
- Du bindest RevenueCat und das Code-Feld so ein, wie in der Integrationsanleitung beschrieben, und hältst die Übermittlung der Umsatzdaten während laufender Partnerschaften und deren Nachlauf aufrecht. Du darfst Umsatzdaten weder unterdrücken noch verfälschen. Verdient deine App ausschließlich über Werbung oder den Kaufpreis im Store und vereinbarst du nur feste Vergütungen, entfällt die Anbindung.
- Du gibst wahrheitsgemäß an, wie deine App Geld verdient (Abo, Einmalkauf, In-App-Käufe, Werbung, Kaufpreis im Store), und hältst die angegebenen Preise aktuell. Creator sehen daraus Beispielrechnungen. Einnahmen, die nicht über RevenueCat laufen, kannst du nicht zur Grundlage einer Beteiligung machen.
- Du hinterlegst ein gültiges Zahlungsmittel und stellst sicher, dass fällige Beträge eingezogen werden können.
- Du bist Vertragspartner der Creator. Abgaben, die dich als Auftraggeber treffen können, etwa die Künstlersozialabgabe auf Vergütungen an selbständige Künstler und Publizisten, meldest und zahlst du selbst.
- Soweit wir dabei personenbezogene Daten deiner App-Nutzer verarbeiten, geschieht das in deinem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit der Anbindung von RevenueCat Bestandteil dieser Bedingungen wird. Du informierst deine Nutzer in deiner Datenschutzerklärung darüber.
- Nicht zulässig sind insbesondere Apps für Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis, erlaubnispflichtige Finanz- oder Anlageprodukte ohne Erlaubnis, Inhalte für Erwachsene, Apps, die Minderjährige gefährden, sowie Apps, die gegen Rechte Dritter verstoßen. Wir prüfen Apps vor der Veröffentlichung und können die Freigabe mit Begründung verweigern.
5. Pflichten der Creator
- Du verbindest oder trägst nur Kanäle ein, die dir gehören oder die du rechtmäßig betreibst. Reichweite darf nicht durch gekaufte Aufrufe, Abonnenten oder Interaktionen künstlich erhöht sein.
- Zahlen, die du selbst einträgst (Follower, Aufrufe, Kennzahlen einzelner Beiträge), müssen wahr und aktuell sein. Sie werden als „Angabe des Creators“ gekennzeichnet. Auf Nachfrage weist du sie nach, etwa mit einem Screenshot der Plattform-Statistik oder dem Prüfcode in deiner Profilbeschreibung.
- Beiträge aus einer Partnerschaft trägst du auf der Partnerschaftsseite ein oder lässt sie über einen verbundenen Kanal erkennen. Der App-Anbieter sieht Link, Datum und Kennzahlen dieser Beiträge.
- Du kennzeichnest jeden Beitrag aus einer Partnerschaft deutlich als Werbung, wie es das Recht des Zielmarkts und die Regeln der Plattform verlangen (siehe Leitfaden). Das gilt auf jedem Konto, das du für die Partnerschaft nutzt, auch auf Konten, die du neu für eine App anlegst.
- Du löst deinen eigenen Code nicht selbst ein und veranlasst keine Käufe, deren Zweck allein die Beteiligung ist. Codes dürfen nicht auf Gutschein- oder Rabattportalen veröffentlicht werden, wenn der Partnerschaftsvertrag das nicht erlaubt.
- Du bist selbst für Versteuerung und Sozialversicherung deiner Einnahmen verantwortlich. Du handelst weisungsfrei und in eigener Verantwortung.
- Du stimmst zu, dass über deine Vergütungen im Gutschriftverfahren abgerechnet wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), und hältst deine Steuerangaben aktuell.
6. Zustandekommen von Partnerschaften
- Das Angebot eines App-Anbieters ist eine Einladung, sich zu bewerben. Nimmt der App-Anbieter eine Bewerbung an oder nimmt ein Creator eine Einladung an, erzeugen wir einen Partnerschaftsvertrag nach unserem Vertragsmuster mit den Konditionen des Angebots.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten ihn auf der Plattform angenommen haben. Wir protokollieren Zeitpunkt, IP-Adresse und Browser und speichern eine Prüfsumme des Vertragstexts. Der Vertrag ist in Textform geschlossen; beide Seiten können ihn jederzeit als Dokument abrufen.
- Konditionen gelten für die jeweilige Partnerschaft unverändert, auch wenn der App-Anbieter sein Angebot später ändert. Änderungen einer laufenden Partnerschaft erfordern einen neuen Vertrag.
7. Zuordnung und Datengrundlage
- Grundlage für Zuordnung und Beteiligung sind die Daten, die RevenueCat im Auftrag des App-Anbieters an uns übermittelt, sowie die in der Integrationsanleitung beschriebenen Regeln.
- Beteiligt wird nur Netto-Umsatz aus Zahlungen, die RevenueCat als Kauf oder Verlängerung meldet: Abonnements, Einmalkäufe und sonstige In-App-Käufe. Werbeerlöse, der Kaufpreis kostenpflichtiger Downloads und Zahlungen außerhalb von RevenueCat lassen sich keinem Creator zuordnen und werden nicht beteiligt.
- Wir buchen jede zugeordnete Zahlung und jede Erstattung als unveränderliche Buchung. Stellt sich eine Buchung als fehlerhaft heraus (etwa durch fehlerhafte Daten, Manipulation oder technische Fehler), korrigieren wir sie durch eine Gegenbuchung und informieren die Beteiligten.
- Bei begründetem Verdacht auf Manipulation können wir die Abrechnung der betroffenen Beträge bis zur Klärung aussetzen.
8. Abrechnung und Zahlung
- Wir rechnen einmal im Kalendermonat ab. Abgerechnet werden Buchungen, deren Haltefrist abgelaufen ist; die Haltefrist beträgt 30 Tage ab der Zahlung des App-Nutzers und dient der Berücksichtigung von Erstattungen. Liegt der fällige Betrag einer Partnerschaft unter 10,00 €, wird er auf die nächste Abrechnung vorgetragen; nach Ende einer Partnerschaft rechnen wir auch kleinere Beträge ab, sobald sie den Mindestbetrag unseres Zahlungsdienstleisters von 0,50 € erreichen.
- Wir erstellen im Namen und für Rechnung des App-Anbieters eine Gutschrift an den Creator und stellen dem App-Anbieter unsere Gebühr in Rechnung. Der App-Anbieter bevollmächtigt uns, Gutschriften in seinem Namen auszustellen.
- Der Gesamtbetrag (Vergütung des Creators zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer sowie unsere Gebühr nach Abschnitt 9 zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer) wird über Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel des App-Anbieters eingezogen und unmittelbar an das Stripe-Konto des Creators weitergeleitet. Wir verwahren keine Gelder der Nutzer. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift erteilt der App-Anbieter bei der Einrichtung ein Mandat.
- Creator erhalten Auszahlungen über ein Stripe-Konto. Für dieses Konto gilt zusätzlich die Stripe Connected Account Agreement, der der Creator bei der Einrichtung zustimmt. Bei Bankkonten in anderer Währung als Euro können Umrechnungsgebühren von Stripe anfallen.
- Schlägt ein Einzug fehl, versuchen wir ihn erneut und informieren den App-Anbieter. Bleibt ein Betrag länger als 14 Tage offen, können wir das Angebot des App-Anbieters pausieren. Die Ansprüche des Creators aus dem Partnerschaftsvertrag bleiben davon unberührt.
- Werden bereits abgerechnete Zahlungen erstattet, verrechnen wir den Anteil mit künftigen Abrechnungen derselben Partnerschaft; die Gebühr nach Abschnitt 9 mindert sich entsprechend.
- Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 60 Tagen nach deren Bereitstellung über die Plattform oder per E-Mail zu erheben. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt; auf diese Folge weisen wir in der Abrechnung hin.
- Beta. Solange die Plattform als „Beta“ gekennzeichnet ist, rechnen wir nicht ab, erheben keine Gebühren und benötigen keine Zahlungsdaten. Partnerschaften, die in dieser Zeit geschlossen werden, sind im Partnerschaftsvertrag als Beta-Partnerschaft gekennzeichnet. Für sie gelten Nr. 1 bis 7 dieses Abschnitts und Abschnitt 9 nicht, auch nicht nach Ende der Beta: Eine vereinbarte Vergütung schuldet der App-Anbieter dem Creator unmittelbar; Zahlung und Belege regeln die Parteien selbst. Den Start der Abrechnung kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an.
9. Preise
- Für Creator ist die Nutzung kostenlos. Creator erhalten die vereinbarte Vergütung ungekürzt; wir behalten davon nichts ein.
- App-Anbieter zahlen eine Gebühr von 10 % auf die Vergütung, die sie dem Creator aus der jeweiligen Partnerschaft schulden (Gebührenbasis). Zur Gebührenbasis gehören die Umsatzbeteiligung einschließlich Staffel-Ausgleich, das Fixum und die Vergütung für Werbenutzungsrechte, jeweils ohne die Umsatzsteuer des Creators. Rückbuchungen wegen Erstattungen und negative Staffel-Ausgleiche mindern die Gebührenbasis; ein negativer Saldo wird auf die nächste Abrechnung derselben Partnerschaft vorgetragen. Bei Partnerschaften mit reinem Fixum fällt die Gebühr nur auf das Fixum an.
- Die Gebühr wird zusätzlich zur Vergütung des Creators erhoben und nicht von ihr abgezogen. Sie versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zahlungskosten von Stripe sind darin enthalten.
- Preisänderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Sie gelten für Abrechnungen nach dem Wirksamwerden.
10. Steuern und Meldepflichten
Wir sind nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Angaben zu meldepflichtigen Anbietern und deren Vergütungen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Creator stellen die dafür nötigen Angaben bereit. Werden sie trotz zweimaliger Erinnerung nicht bereitgestellt, müssen wir Auszahlungen zurückhalten und das Konto nach dem PStTG sperren.
11. Umgehungsverbot
Haben App-Anbieter und Creator über die Plattform zueinander gefunden, vereinbaren sie für die Dauer der Partnerschaft und zwölf Monate danach für dieselbe App keine umsatzbezogene Vergütung außerhalb der Plattform, um unsere Gebühr zu umgehen. Bei einem Verstoß schuldet der App-Anbieter die Gebühr, die bei Abrechnung über die Plattform angefallen wäre; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.
12. Inhalte
- Du räumst uns das einfache, auf die Dauer der Nutzung beschränkte Recht ein, die von dir eingestellten Inhalte (Profil, App-Beschreibung, Bilder) auf der Plattform anzuzeigen und für die Darstellung technisch anzupassen.
- Rechtswidrige Inhalte sind verboten. Jeder kann Inhalte über unser Meldeformular melden. Wir prüfen Meldungen zeitnah, entscheiden sorgfältig und begründen unsere Entscheidung gegenüber den Betroffenen.
13. Reihenfolge der Anzeige
Die wichtigsten Parameter für die Reihenfolge in der Suche (Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150):
- App-Suche: Ohne Auswahl erscheinen die zuletzt geöffneten Angebote zuerst. Bei angemeldeten Creatorn steht „passend“ voran: zuerst Angebote, die in beide Richtungen passen (Konditionswünsche des Creators und Anforderungen der App), innerhalb davon Apps mit mehr übereinstimmenden Themen, danach die höhere Beteiligung. Mit „Nur Angebote, die zu mir passen“ werden nicht passende ausgeblendet. Der Filter „Erlösmodell“ zeigt nur Apps, die das gewählte Modell angegeben haben. Wählbar sind außerdem „höchste Beteiligung“ (höchster Satz, dann Fixum) und „höchster Umsatz“ (verifizierter Monatsumsatz; Apps, die keine Zahl zeigen, am Ende).
- Creator-Suche: Standard ist die Reichweite, also die Summe der Follower aller Kanäle. Mit „Nur verifizierte Zahlen“ zählen nur verbundene Kanäle. Wählbar sind außerdem die Interaktionsrate und „neueste“. Creator ohne eingetragenen Kanal erscheinen nicht. Angemeldete App-Anbieter sehen bei jedem Profil, ob es zu ihrem Angebot passt, und können nicht passende ausblenden; die Reihenfolge ändert sich dadurch nicht.
- Gefiltert werden kann nach Themen, Plattform, Sprache, Beteiligung, Fixum und Reichweite. Die Suche nach Stichworten durchsucht Namen, Beschreibungen und Handles.
Eine bezahlte Bevorzugung gibt es nicht. Verbundene Kanäle werden in Profilen vor selbst eingetragenen angezeigt.
14. Einschränkung, Sperrung und Kündigung
- Du kannst dein Konto jederzeit in den Einstellungen kündigen. Laufende Partnerschaften musst du vorher nach dem jeweiligen Vertrag beenden.
- Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen und nennen dir dabei die Gründe.
- Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, gegen geltendes Recht oder bei begründetem Verdacht auf Manipulation können wir Inhalte entfernen, Apps pausieren oder Konten sperren. Wir teilen dir die Gründe spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme mit und geben dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Sperrung möglich.
- Bereits entstandene Ansprüche aus Partnerschaften werden auch nach Sperrung oder Kündigung abgerechnet, soweit sie nicht auf Manipulation beruhen.
15. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommenen Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Gebühren, die du in den letzten zwölf Monaten an uns gezahlt hast, mindestens aber 1.000 €. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Angaben von Nutzern, für Daten, die RevenueCat, die Stores, YouTube oder Stripe liefern, sowie für die Erfüllung von Partnerschaftsverträgen durch die Nutzer haften wir nicht, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
Nicht öffentliche Kennzahlen anderer Nutzer, die du über die Plattform erhältst, behandelst du vertraulich und nutzt sie nur für die Anbahnung und Durchführung von Partnerschaften. Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
17. Beschwerden und Mediation
Beschwerden über uns kannst du über das Formular oder per E-Mail an support@revreach.app einreichen. Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Beschwerde und antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Wir sind ein kleines Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG und daher nicht verpflichtet, ein Beschwerdemanagement nach Art. 11 und Mediatoren nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 vorzuhalten. Wir sind aber bereit, im Einzelfall eine Mediation zu prüfen.
18. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen teilen wir mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit; bei Änderungen, die umfangreiche technische Anpassungen erfordern, entsprechend länger. Du kannst den Nutzungsvertrag bis zum Wirksamwerden fristlos kündigen. Nutzt du die Plattform nach Wirksamwerden weiter oder bestätigst die neue Fassung, gilt sie als angenommen. Bestehende Partnerschaftsverträge bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit uns ist, soweit zulässig, unser Sitz.
- Übersetzungen dieser Bedingungen dienen nur der Information. Rechtlich verbindlich ist allein die deutsche Fassung; sie geht bei Abweichungen vor.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.