Das ist ein Muster mit Beispieldaten und den Konditionen der Vorlage „Mit Fixum“. Der echte Vertrag entsteht aus den Konditionen des jeweiligen Angebots und den hinterlegten Daten beider Seiten. Nicht vereinbarte Abschnitte (etwa Exklusivität) entfallen, die Nummerierung passt sich an. Der Vertrag wird auf Deutsch erstellt, wenn beide Seiten Deutsch nutzen, sonst auf Englisch.
Partnerschaftsvertrag
Vertrags-ID: 00000000-0000-0000-0000-000000000000
Vorlage: pv-2026-10-05
Erstellt am: 29. September 2026
zwischen
Muster-Apps GmbH
Musterstraße 1
80331 München
Deutschland
vertreten durch Max Muster
USt-IdNr. DE000000000
E-Mail: kontakt@muster-apps.example
– nachfolgend „App-Anbieter“ –
und
Erika Beispiel
Beispielweg 2
10115 Berlin
Deutschland
– nachfolgend „Creator“ –
geschlossen über die Plattform RevReach (https://revreach.app), betrieben von Luca Martini. Der Plattformbetreiber ist nicht Partei dieses Vertrags; er stellt Vermittlung, Zuordnung und Abrechnung nach seinen Nutzungsbedingungen bereit.
§ 1 Gegenstand
- Der Creator macht die App „Beispiel-App“ (https://apps.apple.com/app/id0000000000) (die „App“) durch eigene Inhalte bekannt. Der App-Anbieter beteiligt den Creator dafür am Umsatz, der über den Creator gewonnenen Nutzern zugeordnet wird.
- Beide Parteien handeln als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet. Der Creator erwirbt keine Anteile am Unternehmen des App-Anbieters.
§ 2 Leistungen des Creators
- Der Creator veröffentlicht durchschnittlich 3 Beiträge pro Kalendermonat über die App auf folgenden Kanälen: YouTube (YouTube: Erika Beispiel).
- Der Creator darf Beiträge auch auf Konten veröffentlichen, die er eigens für die App neu anlegt. Mindestwerte für Follower oder Reichweite sind nicht vereinbart. Für neu angelegte Konten gelten alle Pflichten dieses Vertrags, insbesondere die Kennzeichnung nach Absatz 5.
- Der Creator gestaltet Inhalte, Zeitpunkt und Ort seiner Arbeit frei und unterliegt keinen Weisungen. Wünsche des App-Anbieters zu Inhalten sind unverbindliche Anregungen. Sachlich falsche Aussagen über die App korrigiert der Creator auf Hinweis.
- Der Creator nennt jedes Konto, auf dem er Beiträge über die App veröffentlicht, vor dem ersten Beitrag auf diesem Konto über die Plattform, damit die Beiträge der Partnerschaft zugeordnet werden können. Das gilt auch für Konten, die er neu anlegt.
- Der Creator kennzeichnet jeden Beitrag über die App deutlich als Werbung bzw. bezahlte Partnerschaft, wie es das Recht des Zielmarkts (insbesondere § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV) und die Richtlinien der jeweiligen Plattform verlangen. Das gilt auf jedem Konto, auch auf Konten, die eigens für die App angelegt wurden, und auch dann, wenn das Konto die App bereits im Namen trägt. Er nutzt die Werbekennzeichnungs-Funktionen der Plattform (z. B. „Bezahlte Partnerschaft“), soweit vorhanden, und bestätigt die Kennzeichnung beim Eintragen jedes Beitrags auf der Plattform.
- Der Creator stellt sicher, dass seine Beiträge keine Rechte Dritter verletzen und keine irreführenden Leistungs- oder Verdienstversprechen enthalten.
§ 3 Creator-Code und Zuordnung
- Dem Creator ist der Code BEISPIEL zugewiesen. Nutzer, die diesen Code in der App eingeben oder über den Link des Creators kommen, werden dem Creator zugeordnet („zugeordnete Nutzer“).
- Eine Zuordnung entsteht nur bei Erstkauf, also beim ersten bezahlten Kauf des Nutzers in der App (Abonnement, Einmalkauf oder sonstiger In-App-Kauf) oder bei der Umwandlung eines Probeabos in ein bezahltes Abo, und nur vor dem Ende dieses Vertrags. Nutzer, die in der App bereits zuvor bezahlt haben (Bestandskunden), werden nicht zugeordnet; Verlängerungen bestehender Abonnements begründen keine Zuordnung.
- Ein Nutzer ist höchstens einem Creator zugeordnet. Es gilt der zuerst eingelöste Code: Die App hinterlegt beim Abo-Dienst nur den ersten Code des Nutzers und überschreibt ihn nicht. Eine Zuordnung wird später nicht umgeschrieben.
- Beteiligung entsteht für Zahlungen eines zugeordneten Nutzers innerhalb von 24 Monaten ab seiner Zuordnung.
- Maßgeblich für Zuordnung und Umsatz sind die Daten, die der Abo-Dienst des App-Anbieters (RevenueCat) an die Plattform übermittelt. Der App-Anbieter richtet die Übermittlung vollständig und richtig ein und verändert oder unterdrückt sie nicht.
§ 4 Vergütung
- Der Creator erhält eine Beteiligung von 15 % des Netto-Umsatzes.
- „Netto-Umsatz“ ist der Betrag, den der App-Anbieter aus Zahlungen zugeordneter Nutzer nach Abzug von Umsatzsteuer bzw. vergleichbaren Steuern und der Provision des jeweiligen Stores erhält, wie ihn RevenueCat je Zahlung ausweist, umgerechnet in Euro zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Zahlungstag. Erfasst werden Zahlungen, die RevenueCat als Kauf oder Verlängerung meldet (Abonnements, Einmalkäufe und sonstige In-App-Käufe). Werbeerlöse, der Kaufpreis eines kostenpflichtigen Downloads und Zahlungen außerhalb von RevenueCat gehören nicht dazu. Erstattete Zahlungen werden abgezogen.
- Zusätzlich erhält der Creator einen festen Betrag von 300,00 € pro Kalendermonat (Fixum). Für angebrochene Monate wird anteilig nach Kalendertagen abgerechnet.
- Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weisen keine Umsatzsteuer aus.
- Weitere Vergütungen, Vorschüsse oder Mindestbeträge schuldet der App-Anbieter nicht. Eine bestimmte Zahl zugeordneter Nutzer oder ein bestimmter Umsatz ist nicht geschuldet. Angaben zum Erlösmodell, zu Preisen und Beispielrechnungen auf der Plattform dienen der Orientierung und sind nicht Vertragsinhalt.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
- Die Abrechnung erfolgt monatlich über die Plattform. Beträge werden erst nach einer Haltefrist abgerechnet, damit Erstattungen berücksichtigt werden können. Liegt der fällige Betrag unter dem Mindestbetrag der Plattform, wird er vorgetragen.
- Über die Vergütung des Creators wird im Gutschriftverfahren abgerechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Die Plattform stellt die Gutschrift im Namen und für Rechnung des App-Anbieters aus. Der Creator stimmt dem Gutschriftverfahren zu. Hält er eine Gutschrift für unrichtig, gilt Absatz 5.
- Der App-Anbieter ermächtigt die Plattform, den Gesamtbetrag über den Zahlungsdienstleister Stripe von seinem hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen und an den Creator weiterzuleiten. Mit Eingang beim Creator ist die Zahlung erfüllt.
- Werden bereits abgerechnete Zahlungen später erstattet, wird der darauf entfallende Anteil mit künftigen Abrechnungen verrechnet. Eine Rückzahlung darüber hinaus schuldet der Creator nur bei Vertragsende und nur für Erstattungen innerhalb von 60 Tagen nach der jeweiligen Abrechnung.
- Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Bereitstellung in Textform über die Plattform zu erheben.
§ 6 Nutzungsrechte
- Der Creator räumt dem App-Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die veröffentlichten Beiträge über die App unverändert zu teilen, zu verlinken und auf eigenen Kanälen (Website, Store-Seite, eigene Social-Media-Kanäle) einzubetten, solange die Beiträge beim Creator öffentlich abrufbar sind.
- Eine Nutzung als bezahlte Werbung (Ads) ist nicht gestattet, sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren.
- Der App-Anbieter räumt dem Creator das einfache Recht ein, Name, Logo und Screenshots der App für die Beiträge zu verwenden.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt, sobald beide Parteien ihn angenommen haben, und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Während einer Probezeit von 60 Tagen ab Vertragsbeginn kann jede Partei ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des folgenden Tages kündigen.
- Danach kann mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Manipulation der Zuordnung oder der Umsatzdaten vor.
- Kündigungen erfolgen über die Plattform oder in Textform.
- Mit Vertragsende entsteht keine neue Beteiligung mehr. Bereits entstandene Ansprüche werden nach § 5 abgerechnet.
§ 8 Pflichten des App-Anbieters
- Der App-Anbieter ermöglicht die Eingabe des Codes in der App, überträgt ihn wie in der Plattform-Dokumentation beschrieben an RevenueCat und hält die Übermittlung der Umsatzdaten an die Plattform während der Laufzeit und des Nachlaufs aufrecht.
- Er stellt dem Creator auf Wunsch einen kostenlosen Zugang zur Vollversion der App für die Dauer des Vertrags bereit.
- Er informiert den Creator über wesentliche Änderungen an Preis oder Funktionsumfang der App mit angemessenem Vorlauf.
§ 9 Vertraulichkeit und Daten
- Nicht öffentliche Umsatz- und Nutzerzahlen, die eine Partei über die Plattform erhält, behandelt sie vertraulich und nutzt sie nur zur Durchführung dieses Vertrags.
- Der Creator erhält keine personenbezogenen Daten der Nutzer der App, sondern nur zusammengefasste Zahlen.
§ 10 Haftung
- Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten nach diesem Vertrag abgerechneten Vergütung, mindestens 1.000 €. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter oder von Kennzeichnungspflichten beruhen.
§ 11 Steuern und Abgaben
Jede Partei ist für ihre eigenen Steuern, Sozialabgaben und Meldepflichten verantwortlich. Der Creator versteuert seine Einnahmen selbst. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass die Plattform gesetzlich verpflichtet sein kann, Einnahmen des Creators an Steuerbehörden zu melden (Plattformen-Steuertransparenzgesetz, DAC7).
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der beklagten Partei.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; Änderungen der Konditionen erfolgen durch Abschluss einer neuen Vertragsfassung über die Plattform.
- Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen der Plattform vor, soweit er das Verhältnis zwischen den Parteien betrifft.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage: Konditionen im Überblick
| Punkt | Vereinbarung |
|---|---|
| Beteiligung | 15 % vom Netto-Umsatz |
| Dauer pro Nutzer | 24 Monate ab Zuordnung |
| Fixum | 300,00 € pro Monat |
| Leistung | 3 Beiträge pro Monat auf YouTube |
| Exklusivität | keine |
| Nutzungsrechte für Werbung | nein |
| Probezeit | 60 Tage |
| Kündigungsfrist | 30 Tage |
| Nachlauf nach Vertragsende | keiner |
| Neue Konten | erlaubt, jeder Beitrag als Werbung gekennzeichnet |
| Creator-Code | BEISPIEL |